Urteil nach Abgasbetrug: VW kündigte Ex-Motorenchef zu Unrecht

Urteil nach Abgasbetrug: VW kündigte Ex-Motorenchef zu Unrecht

 

Vor einigen Tagen hatte das Arbeitsgericht in Braunschweig, die Kündigung des ehemaligen VW-Motorenchefs im Rahmen der Dieselaffäre für unrechtmäßig erklärt. Der bisher laufende Strafprozess habe aktuell noch keine klaren Erkenntnisse gebracht. Auch die angeblich stattgefundene Absprachen, die zum Abgasskandal bei VW führten, sind aktuell noch sehr umstritten. Für den gekündigten VW-Motorenchef gab es nun ein rechtskräftiges Urteil mit positivem Ausgang für den Manager.

Die Kündigung sei unzulässig. So urteilte zuletzt das Gericht im Bezug auf den gekündigten VW-Motorenchef, der im Rahmen des Dieselskandals an den Pranger gestellt wurde. Nach Prüfung der Umstände und aller Beweise sei seine Tat nicht als Pflichtverletzung anzusehen. Der Ex-Motorenchef hatte sich bezüglich seiner Kündigung gewehrt und das mit Erfolg. Die Richter gaben seinen Aussagen in vielen Punkten statt.

 

Ursprung des Streits um den Dieselskandal

 

Der Ursprung des Streits ist auf das Jahr 2006 zurückzuführen. Bei einem Treffen mit technischen Leitern soll der Manager angeblich der Weiterentwicklung der manipulativen Software zugestimmt haben.

Die Manipulation bestand darin, dass die vollständige Reinigung der Dieselabgase nur bei Tests vollständig durchgeführt wurde. Im normalen Straßenverkehr hingegen wurde die Reinigung nicht vollständig durchgeführt und dadurch stoßen VW-Autos eine überhöhte Menge an Stickoxiden aus. Der Dieselskandal begann, als VW eine Rückrufaktion einleitete und mehrere Wissenschaftler und die US-Behörden diesen Fehler nachwiesen.

VW hatte sich dann sehr schnell von dem betroffenen Manager getrennt. Dieser hatte sich jedoch gegen die Kündigung gewehrt und nun auch Erfolg damit gehabt. Die Kündigung seitens VW wurde als unwirksam erklärt. Im Raum stand der Vorwurf, dass er damals die Nutzung der Software nicht unterbunden habe. Das Gericht hat nun entsprechend geurteilt und sieht sein Verhalten nicht als Verletzung seiner Pflichten.

Ende Januar 2022 hatte der letzte wichtige Zeuge eine Aussage gemacht. Dieser Mann war ebenfalls einer der ersten Angeklagten im Rahmen des Dieselskandals. Er sagte aus, dass der das Treffen im Herbst 2016 als Billigung gesehen habe, die Software so weiterzuführen. Der Manager der Antriebselektronik erklärte jedoch, dass der dies schon damals als „anrüchig“ empfunden hatte.

 

Nicht du der Manager der Antriebselektronik war betroffen

 

Tatsächlich hatte sich VW im Jahr 2018 aber nicht nur von dem Manager der Antriebselektronik getrennt, sondern nach Durchsicht der Akten der Staatsanwaltschaft, auch von mehreren leitenden Mitarbeitern.

Die Besprechung im Jahr 2016 war auch im aktuellen Verfahren noch immer ein Thema. So äußerte sich beispielsweise ein Elektronik-Entwickler, dass er sich zum Auftakt der Diesel-Offensive noch bei einem Vorgesetzten absichere, ob man die Software wirklich so verwenden wolle. Seiner Aussage nach sei allen Beteiligten klar gewesen, der der Motor die Grenzwerte ohne den Einsatz der Software nicht einhalten könne. Der Ex-Motorenchef hätte sich seiner Meinung nach mit den Worten „Lasst euch nicht erwischen“ geäußert.

Dies ist nicht der erste Fall, bei dem ein Gericht dem Angeklagten recht gab. Bereits vor 2 Jahren gab es bereits einen Streit mit dem Leiter der Motoren-Entwicklung. Auch hier habe Volkswagen die Kündigung zu Unrecht erwirkt. Laut Aussage wurde der Betriebsrat fehlerhaft informiert und ein Zeuge machte vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zusätzlich wurden zwei Zeugen vom Gericht abgelehnt. VW war überzeugt, dass der Manager ebenfalls schwere Pflichtverletzungen begangen hatte. Das Gericht sah dies jedoch nicht so.